| Jutsurang | Punkte | Voraussetzungen | Standard-SG | Grundkosten |
| D | 5 | Wissen über Genjutsu 10 | - | 5 |
| C | 7 | Wissen über Genjutsu 20, Genin | - | 10 |
| B | 12 | Wissen über Genjutsu 30, Genin | 5 | 15 |
| A | 17 | Wissen über Genjutsu 40, Chuunin | 10 | 20 |
| S | 22+ | Wissen über Genjutsu 50, Jounin | 15 | 25 |
Grundsätzliches:
Genjutsu folgen einigen besonderen Regeln, die wie folgt lauten:
Punktetabelle: Genjutsu
Für eine Genjutsu muss immer eine maximale Anzahl der betroffenen Personen sowie eine Aktivierungszeit gewählt werden.
Pro Person nach der ersten, auf die eine Genjutsu gewirkt wird steigen die Chakrakosten um 25% der Basiskosten.
Genjutsu haben automatisch Rundenkosten in Höhe 10% ihrer Wirkkosten.
| Punktekosten | Max. Anzahl Personen | Aktivierungszeit | Besondere Eigenschaft |
| 1 | 2 | 5 KR | Leichter Effekt |
| 2 | 5 | 4 KR | Mittlerer Effekt |
| 3 | 10 | 3 KR | Starker Effekt |
| 4 | 20 | 2 KR | Sehr starker Effekt |
| 5 | 40 | 1 KR |
Besondere Eigenschaften Genjutsu
| Effekt leicht/mittel/stark/sehr stark | Beschreibung | Zusätzliche Chakrakosten |
| Illusion I/II/III/IV | Mit der Genjutsu wird eine Illusion erschaffen, die maximal eine Größe von 2/5/10/20 m in allen Ausdehnungen besitzt. Diese Illusion wird als existent wahrgenommen, solange die Genjutsu wirkt, und kann simple Abläufe umfassen. Falls diese Abläufe Bewegungen umfassen, kann die erschaffene Illusion die maximal mögliche Größe nicht verlassen. Eine Illusion ist in der Lage Angstnachteile auszulösen. Die Illusion muss beim Wirken der Jutsu 'programmiert' werden und kann nachträglich nicht geändert werden. | +3/+6/+9/+12 ChP |
| Verbesserte Illusion I | Dieser Effekt kann nur gewählt werden, wenn auch eine Stufe von illusion gewählt wurde. Der Anwender ist nun in der Lage seine Illusion in seinem Zug zu verändern. Die üblichen Beschränkungen gelten weiterhin. | +3 ChP |
| Sinn ausschalten/beeinträchtigen I/II/III/IV | I/II/III: Proben mit einem bestimmten Sinn werden um 15/30/45 SG erschwert. IV: Der ausgewählte Sinn wird komplett ausgeschaltet. Es kann nie der Sinn gewählt werden, über den die Genjutsu wirkt. | +6/+12/+18/+24 ChP |
| Psychischer Schaden I | Die Genjutsu ist in der Lage physischen Schaden zu verursachen. Wird dieser Effekt gewählt, kann Schaden gewählt werden. Es wird hierfür die Schadenstabelle von Angriffsninjutsu verwendet. Genjutsu können keine Wunden verursachen, da der Schaden eher durch immensen psychischen Stress verursacht wird. Der Schaden einer solchen Genjutsu wird immer am Ende der Genjutsu angerichtet. Pro KR die die Jutsu davor gehalten wurde wird der Schaden um 1 erhöht. Der Schaden wird separat gekauft und erhöht entsprechend die Chakrakosten der Jutsu. Der Schaden profitiert zudem von keinem Modifikator. | +3 ChP |
| Schlaf auslösen I/II/III/IV | Betroffene Charaktere werden schläfrig und schlafen nach 5/4/3/2 KR ein, sofern ihnen keine Probe auf Selbstbeherrschung, die um 15/30/45/Unbegrenzt* SG erschwert ist. Schmerzen oder Kai können das Opfer aufwecken. Ab einem angehäuften Schaden von 1/10/20/30 wacht das Opfer wieder auf. Sinnesschärfeproben während des Schlafens sind um 5/10/15/20 zusätzlich zu den normalen SGs erschwert. | +3/+6/+9/+12 ChP |
| Effekt I/II/III/IV | Eine Fähigkeits-Probe wird für die Dauer der Genjutsu um 6/12/18/24 erschwert. Beispiel: Indem die Wahrnehmung des Gegners verschoben wird, werden sämtliche Proben auf Nahkampf um 6 erschwert. | +3/+6/+9/+12 ChP |
| Kategorie I/II/III/IV | Alle Fähigkeits-Proben einer Kategorie (z.B. Körperlich) werden für die Dauer der Genjutsu um 3/6/9/12 erschwert. Beispiel: Die Jutsu löst ein Taubheitsgefühl aus und sorgt dadurch dafür, dass sämtliche körperliche Fähigkeiten um 6 SG erschwert sind. | +3/+6/+9/+12 ChP |
| Globaler Effekt I/II/III/IV | Alle Fähigkeits-Proben des Gegners werden für die Dauer der Genjutsu um 2/3/5/6 SG erschwert. Dieser Effekt kann nur einmal auf jemanden gewirkt werden. | +3/+6/+9/+12 ChP |
| Wunde II/III/IV | Für die Dauer der Genjutsu wird ein durch einen Würfelwurf zufällig ausgewähltes Körperteil behandelt, als habe es 1/2/3 Wunden. Es können hierdurch nur Extremitäten (Arme/Beine) betroffen werden. | +6/+9/+12 ChP |
| Angst auslösen/Angst verursachen I/II/III/IV | Betroffene Charaktere sehen das Objekt ihrer größten Angst. Wenn ihnen keine Selbstbeherrschung erschwert um 15/25/35/Unbegrenzt* SG gelingt, flüchten sie. Haben betroffene Charaktere einen Angstnachteil, so wird stattdessen auf diesen gewürfelt, die SG für die Selbstbeherrschung wird in diesem Fall auf die von der Jutsu angegebene SG angepasst. | +3/+6/+9/+12 ChP |
| Einflüsterung: Feind IV | Die Anzahl der möglichen betroffenen Personen sinkt auf 1. Der Anwender der Genjutsu flüstert der betroffenen Person ein, dass eine oder mehrere andere Personen in Blickweite ihre Feinde sind. Betroffene Personen betrachten die ausgewählte/n Person/en als Feind und greifen diese an, sofern ihnen keine Selbstbeherrschungsprobe erschwert um Unbegrenzt* SG gelingt. Gelingt die Probe kann die betroffene Person normal handeln, wird aber dem 'Feind' niemals den Rücken zuwenden oder ihm bewusst helfen. | +12 ChP |
| Einflüsterung: Freund IV | Die Anzahl der möglichen betroffenen Personen sinkt auf 1. Der Anwender der Genjutsu flüstert der betroffenen Person ein, dass eine oder mehrere andere Personen in Blickweite ihre Freunde sind. Betroffene Personen betrachten die ausgewählte/n Person/en als Freund/e und sind diesen gegenüber bedingungslos loyal diese, sofern ihr keine Selbstbeherrschungsprobe erschwert um Unbegrenzt* SG gelingt. Gelingt die Probe kann die betroffene Person normal handeln, wird aber 'Freunde' nicht ohne Grund direkt angreifen. | +12 ChP |
| Einflüsterung: Auftrag IV | Die Anzahl der möglichen betroffenen Personen sinkt auf 1. Der Anwender der Genjutsu flüstert der betroffenen Person einen Auftrag ein, den diese dann ihren Möglichkeiten entsprechend ausführt, sofern ihr keine Selbstbeherrschungsprobe erschwert um Unbegrenzt* SG gelingt. Der Auftrag kann nur dann ein Angriff auf eine andere Person sein, wenn zusätzlich der Effekt Einflüsterung: Feind gewählt wurde, der in diesem Fall eine bestimmte Person zum Feind des Opfers der Genjutsu macht. Wichtig ist hierbei, dass diese Person sich nicht zwingend in Blickweite des Opfers der Genjutsu befinden muss. Der Auftrag kann nie einer sein, der zu einer wissentlichen und direkten Verletzung oder Lebensgefahr für das Opfer der Genjutsu führt. Dem Opfer kann also nicht der Auftrag erteilt werden, sich selbst zu töten, oder sich selbst zu verletzen. | +12 ChP |
| Gezielte Genjutsu II/IV | II: Die gewirkte Genjutsu betrifft nie Personen, die der Anwender als Verbündete betrachtet. IV: Der Anwender kann gezielt auswählen, welche Personen von seiner Genjutsu betroffen werden können. | +6/+12 ChP |
*Unbegrenzt: Die Probe auf die angegebene Fähigkeit ist um den gleichen Wert erschwert wie die Probe auf Willenskraft (Genjutsuwert+Wurf-Erschwernis).